Radwegbenutzungspflicht: Drei Schilder, sonst freie Wahl

Wann du mit Rad oder Pedelec auf den Radweg musst: Zeichen 237, 240 und 241, linke Radwege, Kinder mit Begleitung und Freigaben für S-Pedelecs.

Illustration: Draufsicht auf eine Straße mit abgesetztem Radweg, darauf ein vereinfachtes Fahrrad, am Rand runde leere Schilder
Ob der Radweg Pflicht ist, entscheidet das Schild am Rand.KI-Illustration

3 Zeichenordnen die Radwegpflicht an (§ 2 StVO)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Pflicht, den Radweg zu benutzen, besteht nach § 2 Abs. 4 StVO nur, wo Zeichen 237, 240 oder 241 sie anordnen; rechte Radwege ohne diese Zeichen dürfen benutzt werden.
  • Linke Radwege ohne diese Zeichen sind nur mit dem allein stehenden Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ erlaubt.
  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Rad auf den Gehweg; eine geeignete Aufsichtsperson darf sie dort auf dem Rad begleiten.
  • Für S-Pedelecs gibt es in Baden-Württemberg seit dem Erlass vom 21.09.2018 das Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“, die Freigabe prüft die Behörde vor Ort.
Inhalt
  1. Welche Schilder machen den Radweg zur Pflicht?
  2. Darf ich links auf dem Radweg fahren?
  3. Und wenn Kinder mitfahren?
  4. Was gilt für S-Pedelecs?

Ein Radweg neben der Fahrbahn heißt noch nicht, dass du ihn benutzen musst. Pflicht wird er nach § 2 Abs. 4 StVO erst durch eines der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241. Fehlt das Schild, hast du auf der rechten Straßenseite die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn. Für das Pedelec gilt dasselbe wie für jedes Fahrrad, weil es rechtlich eines ist, solange es die Grenzen aus dem StVG einhält.

Welche Schilder machen den Radweg zur Pflicht?#

Die drei Zeichen stehen in Anlage 2 der StVO, jedes mit dem Zusatz „Radwegbenutzungspflicht“:

Zeichen Name in der Anlage Was es verlangt
237 Radweg Radverkehr nutzt den Radweg statt der Fahrbahn
240 Gemeinsamer Geh- und Radweg Pflicht, dazu Rücksicht auf den Fußverkehr
241 Getrennter Rad- und Gehweg Pflicht für den Radteil des Wegs

Quelle: StVO, Anlage 2, lfd. Nr. 16, 19 und 20, abgerufen am 09.10.2026.

Beim Zeichen 240 teilst du dir die Fläche mit Fußgängern. Die Anlage verlangt dort ausdrücklich, dass der Fußverkehr weder gefährdet noch behindert wird, und wenn nötig ein angepasstes Tempo. Mit Motorunterstützung ist das auf einem schmalen gemeinsamen Weg mehr als eine Formalie. Beim Zeichen 241 ist die Fläche geteilt, und du fährst auf deiner Hälfte.

Die Pflicht gilt nur in der jeweiligen Fahrtrichtung. Wer neben einem Radweg ohne eines der drei Zeichen die Fahrbahn nimmt, bewegt sich im Rahmen von § 2 Abs. 1 StVO; die Bußgeld-Zeile für den nicht benutzten Radweg greift nur bei angeordneter Pflicht, wie der Artikel zum Bußgeldkatalog Fahrrad zeigt.

Nur, wenn ein Schild es erlaubt. Rechte Radwege ohne Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden, linke nach § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO dagegen nur mit dem allein stehenden Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Ohne dieses Schild bleibt dir die rechte Seite.

Fehlt ein Radweg ganz, darfst du nach derselben Norm den rechten Seitenstreifen nutzen, solange zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Nebeneinander fahren ist erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird; sonst geht es hintereinander.

Und wenn Kinder mitfahren?#

Hier regelt § 2 Abs. 5 StVO das Gegenteil eines Radwegs: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Rad den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten dürfen sie es. Gibt es einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg, dürfen die Jüngeren auch diesen nehmen. Begleitest du ein Kind unter acht, darfst du als geeignete Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung ebenfalls auf dem Gehweg radeln; geeignet ist nach der Norm insbesondere, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen Kind und Begleitung absteigen.

Die Norm spricht von Fahrrädern, ein Pedelec zählt rechtlich dazu. Die Pflicht zur Rücksicht auf Fußgänger und zum angepassten Tempo steht im selben Absatz.

Was gilt für S-Pedelecs?#

Das S-Pedelec unterstützt über 25 km/h hinaus und fällt damit nicht unter die Ausnahme für Pedelecs in § 1 Abs. 3 StVG; es ist ein Kraftfahrzeug im Sinne von § 1 Abs. 2 StVG und fährt grundsätzlich auf der Fahrbahn; die Einzelheiten stehen im Überblick S-Pedelec kaufen. Auf Wegen mit Zeichen 237, 240 oder 241 gilt nach Anlage 2: Anderer Verkehr darf sie nicht benutzen. Ausgenommen bleibt § 2 Abs. 4 Satz 6 StVO, der außerorts Mofas und E-Bikes auf Radwege lässt; wen das Sinnbild „E-Bikes“ meint, erklärt der S-Pedelec-Artikel. Zugleich sieht die Anlage 2 vor, dass Zusatzzeichen einen Radweg für eine andere Verkehrsart öffnen können, die dann auf den Radverkehr Rücksicht nehmen muss.

Baden-Württemberg nutzt das. Das Verkehrsministerium erteilte am 21.09.2018 das Einvernehmen für das Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“, kombinierbar unter anderem mit den Zeichen 237, 240 und 241. Ob ein Weg freigegeben wird, prüft nach dem Erlass die Verkehrsbehörde vor Ort, unter anderem nach Verkehrsstärke, Tempo der Verkehrsarten und Breite. Für gemeinsame Geh- und Radwege mit Zeichen 240 verlangt das Ministerium „besonders strenge Maßstäbe“. Ein Freibrief für das ganze Land ist das also nicht, sondern eine Möglichkeit Strecke für Strecke. Wie viele Modelle diese Frage betrifft, zeigt die Übersicht der S-Pedelecs in der Modelldatenbank.

Wer mit dem S-Pedelec in Baden-Württemberg pendelt, schaut deshalb unter jedes Radweg-Schild auf der Strecke: Steht dort „S-Pedelecs frei“, ist der Weg erlaubt, fehlt das Zusatzzeichen, bleibt die Fahrbahn.

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