Wer fördert 2026 Lastenräder? Für Privatleute gibt es nichts

Bund und Saarland fördern E-Lastenräder, der Bund nur gewerblich, das Saarland bis 2030 für Kommunen, Vereine und Firmen. Privatleute gehen leer aus.

25 %Bundeszuschuss, nicht für Privatleute

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund zahlt über das BAFA 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenrad, aber nur für gewerbliche Zwecke; die Richtlinie gilt bis zum 30.06.2027.
  • Das Saarland fördert Lastenräder nach der Richtlinie NMOB Rad-Fuß (bis 17.11.2030) für Kommunen, Vereine und Unternehmen mit Betriebsstätte im Land, nicht für Privatpersonen; Anträge jährlich vom 01.01. bis 30.09.
  • In Sachsen-Anhalt endete das Programm für Kommunen, Unternehmen, Vereine und Stiftungen mit dem Antragszeitraum bis 30.09.2026; eine Verlängerung nennen die Quellen nicht.
  • In Sachsen ist die Förderung ausgesetzt, weil der Doppelhaushalt 2025/2026 keine Mittel vorsieht; über eine Wiederaufnahme entscheidet der Haushalt 2027/2028.
Inhalt
  1. Was der Bund zahlt und wer leer ausgeht
  2. Saarland: Zuschuss bis 2030, aber nicht für Privatleute
  3. Sachsen-Anhalt: ein Topf mit festen Fristen
  4. Die übrigen Länder im Überblick
  5. Was Privatpersonen bleibt

Ein Zuschuss zum Lastenrad ist 2026 fast nur noch für Unternehmen, Vereine und öffentliche Träger zu haben, nicht für Privatleute: Der Bund fördert E-Lastenräder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 3.500 Euro je Rad, aber nur für gewerbliche Zwecke. Unter den Ländern fördert nach Durchsicht der Landesquellen das Saarland Lastenräder, nach seiner Richtlinie NMOB Rad-Fuß bis 2030 und ohne Privatpersonen. In Sachsen-Anhalt endete der letzte Antragszeitraum am 30. September 2026; eine Verlängerung oder neue Runde nennen die Landesquellen nach Stand vom 01.10.2026 nicht.

Was der Bund zahlt und wer leer ausgeht#

Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums trat am 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragsberechtigt sind nach Angaben des BAFA private Unternehmen einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Kommunen, Landkreise und Vereine können nicht beantragen.

Wer beantragt, muss vor der Bestellung beim Händler den Antrag stellen; eine Bestellbestätigung vor dem Bescheid führt nach BAFA-Angaben regelmäßig zur Ablehnung oder Rückforderung. Gefördert wird der Kauf, nicht das Leasing; wie Leasing über den Arbeitgeber steuerlich behandelt wird, steht im Hintergrund zum Dienstrad. Das Rad muss neu sein, mindestens 170 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht haben und darf als Pedelec höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und 25 km/h Unterstützung haben. S-Lastenpedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h sind ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Räder für private Einsatzzwecke, das BAFA nennt Einkäufe und Arbeitswege als Beispiele. Wie viele Lastenräder der Modelldatenbank die Gewichtsschwelle erreichen, zeigt der Datenvergleich der Lastenräder, die Modelle selbst stehen auf der Lastenrad-Seite der Datenbank.

Landes- oder Kommunalmittel für dieselbe Maßnahme sind nach dem Merkblatt nicht förderschädlich, müssen dem BAFA aber angezeigt werden. Maßgeblich ist immer die Richtlinie, nicht diese Zusammenfassung.

Saarland: Zuschuss bis 2030, aber nicht für Privatleute#

Das Saarland hat seine frühere Richtlinie „NMOB Rad“ durch die Richtlinie NMOB Rad-Fuß ersetzt. Sie gilt laut FAQ des Landes seit dem 17.11.2025 und tritt am 17.11.2030 außer Kraft. Gefördert wird unter anderem die Beschaffung serienmäßig hergestellter Lastenfahrräder und Lastenpedelecs (Nr. 2.6 der Richtlinie). Antragsberechtigt sind dafür Gemeinden, Städte und Landkreise, gemeinnützige Träger, eingetragene Vereine und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland (Nr. 4). Natürliche Personen sind laut FAQ nicht mehr antragsberechtigt, Lastenräder für Privatpersonen damit nicht förderfähig.

Die Förderung beträgt nach Nr. 6.4 der Richtlinie 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens 500 Euro je Lastenfahrrad und 1.000 Euro je Lastenpedelec. Förderfähig sind Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h, mit mindestens 50 Kilogramm Zuladung und 150 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht; je Jahr und Antragsteller gibt es Geld für höchstens fünf Fahrzeuge. Verleih, Sharing und private Nutzung der geförderten Räder schließt die Richtlinie aus. Anträge sind laut FAQ jedes Jahr vom 1. Januar bis 30. September möglich, 2030 nur bis 31. Mai, und müssen vor dem Kauf beim Umweltministerium gestellt werden. Das Fenster für 2026 ist damit geschlossen, das nächste öffnet am 1. Januar 2027.

Sachsen-Anhalt: ein Topf mit festen Fristen#

Das bis September 2026 laufende Landesprogramm liegt im Förderaufruf „Lieferungen auf der letzten Meile“ des Landesverwaltungsamts, Stand 17.09.2025. Gefördert werden Lastenräder einschließlich Lastenpedelecs, die überwiegend in einer Stadt oder im Pendlerraum einer Stadt in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden und zusätzlich zum Fahrergewicht mindestens 20 Kilogramm Zuladung ermöglichen. Die beantragte Förderung muss mindestens 1.500 Euro betragen.

Antragsberechtigt waren neben Städten und Gemeinden auch Unternehmen und Einrichtungen, Stiftungen, Verbände und Vereine. Landkreise und Gemeinden erhalten bis zu 90 Prozent, alle weiteren Antragsteller 60 Prozent. Der Aufruf nennt ausdrücklich: Privatpersonen können keine Förderung beantragen. Anträge sind in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils vom 15. bis 31. März und vom 15. bis 30. September möglich. Pro Antragszeitraum stehen 200.000 Euro aus dem EFRE-Budget bereit, vergeben nach einer Punktwertung, bis das Geld aufgebraucht ist. Der Aufruf sieht die Förderung für die Jahre 2024 bis 2026 vor; auch die Förderaufrufe des Landes nennen als Zeitraum 15.09.2024 bis 30.09.2026. Das letzte Fenster ist damit seit dem 01.10.2026 geschlossen, eine Verlängerung oder Nachfolge nennt keine Landesquelle (Stand 01.10.2026). Ob das Land einen neuen Aufruf plant, steht dort nicht; dazu gibt die Bewilligungsstelle beim Landesverwaltungsamt Auskunft.

Die übrigen Länder im Überblick#

Die Tabelle gibt wieder, was die jeweilige Landesquelle am 30.09.2026 sagt, und zählt nur Landesprogramme; beim Stadtstaat Bremen ist das Programm der Stadtgemeinde aufgeführt. Den Status deines Bundeslandes mit Link zur Landesquelle findest du auf der Karte der Lastenrad-Förderung.

Land Was die Landesquelle sagt
Baden-Württemberg Die L-Bank führt die Förderung von Elektrolastenrädern (bis 2.500 Euro, nur gewerblich, gemeinnützig oder kommunal) als „Programm eingestellt“.
Bayern Die Radverkehr-Seite des Freistaats führt E-Lastenräder unter den Bundesprogrammen auf und nennt keinen Landeszuschuss.
Berlin „LastenradPLUS“ ist laut Senatsantwort vom 24.08.2022 zum 30.06.2021 beendet.
Brandenburg Die Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern endete am 31.12.2024; das Landesamt verweist auf den Bund.
Bremen Das Lastenradprogramm der Stadtgemeinde Bremen ist beendet; laut Bauressort gibt es derzeit keine Neuauflage.
Hamburg Das Antragsportal der letzten gefundenen Runde ging laut Pressemitteilung der Umweltbehörde am 1. September 2020 online.
Hessen Die dritte Runde war laut Pressemitteilung vom 16.08.2023 beendet.
Mecklenburg-Vorpommern Die Förderseite des Landes nennt Radverkehrsinfrastruktur, keinen Kaufzuschuss für Lastenräder (Programm Stadt und Land).
Niedersachsen Die Antragstellung wurde laut Drucksache 18/11605 am 11. Mai 2022 gestoppt.
Nordrhein-Westfalen Das Lastenrad-Modul von „progres.nrw“ lief laut Mitteilung vom 03.12.2024 am 6. Dezember 2024 aus.
Rheinland-Pfalz KIPKI ist ein Programm für kommunale Gebietskörperschaften, kein Zuschuss für Privatpersonen oder Betriebe; ob Kommunen daraus eigene Zuschüsse zahlen, erfasst diese Übersicht nicht.
Sachsen Die Richtlinie Lastenfahrrad ist ausgesetzt, weil der Doppelhaushalt 2025/2026 keine Mittel vorsieht.
Schleswig-Holstein Die Landesregierung führt das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ nach dem Stopp vom 16.11.2023 nicht fort. Zu den Fördergegenständen der Richtlinie von 2020 zählten laut Gemeindetag Lastenfahrräder.
Thüringen „Cargobike Invest“ ist laut Thüringer Aufbaubank zum 06.07.2023 ausgelaufen.

Bei elf der 14 übrigen Länder endet die Spur in einem früheren Programm: beendet, ausgesetzt, nicht fortgeführt oder, wie in Hamburg, ohne gefundene Nachfolgerunde. Für Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz fand die Durchsicht kein Landesprogramm für den Kauf. Das beweist nicht, dass es keines gibt, sondern nur, dass die Landesseiten keines nennen.

Was Privatpersonen bleibt#

Für Privatpersonen fand die Durchsicht der Landesquellen kein laufendes Landesprogramm; das Saarland schließt sie aus, das BAFA-Programm private Einsatzzwecke. Betriebe, Vereine und Kommunen im Saarland können ab dem 1. Januar 2027 wieder Anträge stellen. Offen bleiben kommunale Programme: Städte und Gemeinden fördern teils auf eigene Faust, dazu gibt es keine bundesweite Übersicht und diese Zusammenstellung erfasst sie nicht. Wenn du privat ein Lastenrad anschaffen willst, lohnt deshalb die Nachfrage bei deiner Stadt oder Gemeinde; maßgeblich sind dann deren Richtlinie und die Bewilligungsstelle vor Ort.

Ob sich an dieser Lage etwas ändert, zeigt sich zuerst in Sachsen: Der Landtag entscheidet nach Angabe der Behörde voraussichtlich Ende 2026 über den Doppelhaushalt 2027/2028, von dem eine Wiederaufnahme abhängt. Beim Bund läuft die Richtlinie bis zum 30. Juni 2027.

Quellen und Datenstand (23)

Quellen

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